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Häufig gestellte Fragen und Antworten


  Häufig gestellte Fragen (FAQ)



Wann darf ich eine Auskunft aufgrund rechtlicher Rahmenbedingungen abfragen?

Nach BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) wird versichert, dass der Anfrage ein berechtigtes Interesse (§ 29, Abs. 2 BDSG) zugrunde liegt. Weiterhin versichert der Empfänger, dass die Auskunft nur für den eigenen Gebrauch verwendet wird und deren Inhalt weder dem Beurteilten selbst, noch anderen Personen zur Kenntnis gelangt. Der Empfänger darf die übermittelten Daten nur für den Zweck verarbeiten oder nutzen, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt werden.

Eine Nutzung für andere Zwecke ist nur unter der Voraussetzung des § 28 Abs. 1 und 2 BDSG zulässig. Dem Empfänger ist bekannt, dass die Weitergabe des Originals oder von Kopien der Auskunft nicht gestattet ist. Für alle Schäden, die durch eine Indiskretion entstehen, haftet der Empfänger. Eine Haftung des Vereins Creditreforms für etwaige Fahrlässigkeit besteht nicht.

Link: Datenschutz nach oben  

Aus welchen Quellen wird primär recherchiert?

Die für die Wirtschaftsauskunft wichtigsten anfragunabhängigen Informationsquellen sind öffentliche Register.

Hier die wichtigsten: Handelsregister, Genossenschaftsregister, Vereinsregister, Schuldnerverzeichnis (Manifestantenliste) beim Amtsgericht, Bundesanzeiger, Amtsblatt

Des Weiteren: Tagespresse, Bilanzen und Geschäftsberichte, Zahlungserfahrungen aus dem DRD-Pool, Eigenangaben, Grundbuch etc.

Verzeichnisse: Telefon- und Adressbücher, Branchenverzeichnisse und Firmennachschlagewerke

Register: Gewerberegister, Melderegister

Link: Produktseite "Creditreform Wirtschaftsauskunft" nach oben  

Welche Informationen enthält eine Auskunft?

Link: Produktseite "Creditreform Wirtschaftsauskunft" nach oben  

Wie interpretiere ich eine Auskunft richtig? - Interpretation Creditreform Bonitätsindex

Anhand des Notensystems können verschiedene Klassifizierungen in der Wirtschaftsauskunft leicht abgelesen werden. So bilden Auftragslage und Geschäftsgang eine Skala von sehr gut (10) bis schlecht (60), die Unternehmens- und Geschäftsentwicklung liest sich entsprechend von expansiv (10) bis stark rückläufig (60).

Gleiches gilt für die Maßeinteilung der Zahlungsweise - von der Skontoausnutzung (1) bis zu erfassten Negativmerkmalen (6) -und des Krediturteils. Hier reicht die Skala von der unbedenklichen Empfehlung (1) bis zur strikten Ablehnung (6). Diese und weitere Merkmale fließen entsprechend gewichtet in die Berechnung des Bonitätsindex ein.

Link: Creditreform Bonitätsindex nach oben  

Wie entsteht der Bonitätsindex?

Der Bonitätsindex ergibt sich aus einer Kombination (mathematischer Algorithmus) von 15 Merkmalen und Merkmalskombinationen aus der Wirtschaftsauskunft und aus branchenanalytischen Vergleichswerten, die unterschiedlich stark gewichtet werden.

Link: Creditreform Bonitätsindex nach oben  

Wie entsteht das Kreditlimit?

Auf Grundlage einer automatisch errechneten Kreditlinie erfolgt schließlich die individuelle Beantwortung der Höchstkreditfrage. Dazu werden neben dem Bonitätsindex die Unternehmensgröße und der Jahresumsatz sowie die Lieferanten- und Kreditsituation des beurteilten Unternehmens einbezogen.

Link: Produktseite "Creditreform Wirtschaftsauskunft" nach oben  

Was passiert wenn eine Auskunft nicht verfügbar ist?

Sollte zu der von Ihnen beauskunfteten Firma keine Auskunft vorrätig sein oder der Datensatz länger keiner Aktualisierung unterzogen worden sein, wird Ihnen Creditreform i.d.R. keine Auskunft zur Verfügung stellen. Sie erhalten in diesem Fall eine Nachricht, dass die Auskunft nicht vorrätig sei.

Die Vollauskunft kann Ihnen als Normalauskunft innerhalb von fünf Werktagen per Post, Mail, Telefon oder Telefax zur Verfügung gestellt werden. Alternativ bietet sich eine Eilauskunft an, die Ihnen innerhalb von zwei Werktagen per Post, Fax oder Mail zugeht. Für die Leistung gelten gesonderte Konditionen.

Link: Produktseite "Creditreform Wirtschaftsauskunft" nach oben  

Wer erteilt Auskunft über mich bzw. meine Firma?

Die Auskunftserteilung ist bei Creditreform dezentral organisiert. Der jeweils regional zuständige Verein Creditreform verantwortet die Speicherung Ihrer Daten.

Link: Creditreform Standorte in Deutschland nach oben  

Wer erhält Auskunft über mich bzw. meine Firma?

Creditreform erteilt Wirtschaftsauskünfte an im In- und Ausland tätige Unternehmen aus den Bereichen Banken, Sparkassen, Versicherungen, Telekommunikationsunternehmen, Unternehmen des Forderungsmanagements, Versand-, Groß-, und Einzelhandelsfirmen und sonstige Unternehmen, die Waren gegen Rechnung liefern oder Dienstleistungen erbringen.

Link: Datenschutz nach oben  

Darf Creditreform Daten erheben und entsprechende Auskünfte erteilen?

Die Datenspeicherung durch Wirtschaftsauskunfteien ist nach § 29 des Bundesdatenschutzgesetzes erlaubt, wenn kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluß der Speicherung hat.

Die Übermittlung dieser Daten ist nach der gleichen Vorschrift zulässig, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an ihrer Kenntnis glaubhaft dargelegt hat und kein Grund zu derAnnahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluß der Übermittlung hat.

Link: Datenschutz nach oben  

Unterliegt Creditreform einer behördlichen Kontrolle?

Ja, die Tätigkeit von Creditreform unterliegt der regelmäßigen Kontrolle durch die zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden. Die praktizierten Verfahrensweisen und die Creditreform Produkte sind entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen und mit den Datenschutzaufsichtsbehörden abgestimmt.

Link: Datenschutz nach oben  

Für wen sind Wirtschaftsauskünfte sinnvoll?

Zielgruppen sind Unternehmen, die

  • vor der Aufnahme einer neuen Geschäftsbeziehung stehen
  • auf Veränderungen in der Entscheiderebene reagiern wollen
  • ihre Geschäftspartner innerhalb laufender Vertragsverhältnisse überprüfen wollen
  • eine Erhöhung des Kreditmimits planen
  • mit Fusionen und Firmenkäufen konfrontiert sind
  • sich Änderungen der rechtlichen oder wirtschaftlichen Struktur gegenübersehen
  • Lieferantenbeziehungen unterhalten
  • Marktuntersuchungen durchführen
  • auf Veränderungen der bisherigen Zahlungsweise stoßen
  • eine rapide Zunahme der Auftragswerte registrieren
  • eine Inkasso Vorprüfung durchführen wollen
Link: Produktseite "Creditreform Wirtschaftsauskunft" nach oben  

Wie bestelle ich eine Auskunft, welche Medien stehen mir zur Verfügung?

Eine Auskunft können Sie i.d.R. telefonisch, per Fax / Brief oder online über die Creditreform Datenbank oder alternativ über das Unternehmerportal FirmenWissen bestellen. Kontaktieren Sie hierzu einfach den für Sie zuständigen Verein Creditreform.

Zusätzlich steht Ihnen die Möglichkeit einer EDV-implementierten Auskunft durch eines unserer Softwaresysteme (CrefoScore; Crefosprint; CrefoSystem) zur Verfügung.

Link: Produktseite "Software- und Systemlösungen" nach oben  
 


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(PDF, 288 KB)
Muster 'Wirtschaftsauskunft'
(PDF, 263 KB)
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