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Forderungsmanagement
Wertberichtigung von Forderungen nach NKF
Wertberichtigung von Forderungen nach NKF
Wegen der Reformen des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens läuft in Monheim am Rhein die Umstellung auf die
kommunale Doppik auf Hochtouren. Ab dem 1. Januar 2007 soll nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) gebucht
werden. Eine der Herausforderungen, die die Finanzbuchhaltung dabei meistern muss, ist die Bewertung der
Vermögensgegenstände und deren Ausweis unter den Aktiva in der Eröffnungsbilanz. Dazu zählen auch offene Forderungen.
Da nicht jede Forderung realisierbar ist, ist eine qualitative Bewertung des Forderungsbestandes notwendig. In Monheim
am Rhein geht es dabei um knapp 4.700 Forderungen mit einem Nominalwert von mehr als 2,9 Millionen Euro.
Die Forderungsbewertung nach NKF läuft nach dem strengen Niederstwertprinzip ab. Demnach müssen Forderungen mit dem
niedrigeren Wert angesetzt werden, wenn ihr Nennwert den Wert übersteigt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist
(§ 32 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 35 Abs. 7 GemHVO NW sowie § 252 und § 253 HGB). Sind Umstände bekannt, wonach bestimmte
Forderungen mit einem über das allgemeine Kreditrisiko hinausgehenden Risiko verbunden sind, dürfen diese zweifelhaften
Forderungen nur mit ihrem wahrscheinlichen Wert ausgewiesen werden. Dieser Wert richtet sich nach der geschätzten Höhe
des Betrages, der wahrscheinlich realisiert werden kann. Die Differenz zwischen diesem wahrscheinlichen Betrag und dem
Nennbetrag muss in der Bilanz durch eine Einzelwertberichtigung (EWB) berücksichtigt werden. Abgesehen von den
offenkundig zweifelhaften Forderungen, die einer EWB unterzogen werden müssen, enthält auch der Restbestand ein
weiteres, nicht erkennbares Restrisiko. Diesem Risiko muss durch eine Pauschalwertberichtigung (PWB) Rechnung getragen
werden, die sich am allgemeinen Kreditrisiko orientiert.
Bei der Umsetzung dieser Vorgaben stehen die Kommunen – so auch Monheim am Rhein – vor dem großen
Problem, dass neben der Zeit vor allem verlässliche Bewertungsgrundlagen für die erforderlichen Wertberichtigungen
fehlen.
Pilotprojekt zur Wertberichtigung
Daher hat Monheim am Rhein zusammen mit der Creditreform Rating AG ein Pilotprojekt gestartet. Das Neusser
Unternehmen hat mit dem „Forderungsspiegel für Kommunen“ ein Produkt entwickelt, mit dem die erforderliche
Wertberichtigung des Forderungsbestandes im Rahmen der Einzel- und Pauschalwertberichtigung durchgeführt wird. Die
Forderungsbewertung basiert auf den Bonitätsinformationen zu Unternehmen und Privatpersonen, die in den Datenbanken der
Unternehmensgruppe Creditreform gesammelt und ausgewertet werden. Auf Basis dieser Daten ist Creditreform in der Lage,
eine prognosesichere Vorhersage über das geschätzte Zahlungsverhalten von Schuldnern zu treffen und die
Realisierungschancen von Forderungen einzustufen. Je nach Risikoklasse des Schuldners und Alter der Forderung lässt
sich der Wertberichtigungsbedarf konkret und auf sehr transparente Weise beziffern. Im Ergebnis liefert der
Forderungsspiegel den nach NKF erforderlichen Wertansatz für den Forderungsbestand in der Eröffnungsbilanz. Das
methodisch gleich bleibende Verfahren kann später auch für die Ermittlung des Wertansatzes von Forderungen für
Jahresabschlüsse genutzt werden.
Vorteile für Monheim am Rhein
Der wichtigste Vorteil für Monheim am Rhein ist, dass der Forderungsspiegel die nach NKF erforderliche Bewertung des
Forderungsbestandes ermöglicht und nach der einmaligen Definition der Buchungsansätze automatisiert ausführt. Das so
gewonnene Risikoprofil liefert einen realistischen Wertansatz für die Eröffnungs- und Abschlussbilanz. Ein weiterer
Vorteil des Verfahrens liegt darin, dass es emotional nicht beeinflusst werden kann. Zufallsbewertungen, die von
unterschiedlichen Entscheidungsträgern und deren Sachkenntnis abhängen, sind ausgeschlossen. Dafür sorgen nicht zuletzt
die nachvollziehbaren mathematisch-statistischen Methoden bei der Wertberichtigung und die Qualität der Informationen
in den Datenbanken von Creditreform. Darüber hinaus genießt das Verfahren bereits jetzt große Akzeptanz in der
Finanzbuchhaltung, da es die Sachbearbeiter von methodisch ungestützten und daher sehr zeitaufwändigen
Einzelermittlungen und Einzelbuchungen entlastet. Als erfreulicher Nebeneffekt werden die Adressbestände der Schuldner
im Zuge der Wertberichtigung aktualisiert. Damit wird die Kontaktaufnahme mit Schuldnern erleichtert, wenn Forderungen
im Rahmen der Vollstreckung realisiert werden sollen. Da der Forderungsspiegel mit der Weitergabe von Informationen zu
den Schuldnern in Monheim am Rhein verbunden ist, wurde dazu eine datenschutzrechtliche Regelung mit der Creditreform
Rating AG getroffen, die den Buchstaben des Bundesdatenschutzgesetzes entspricht.
Der Prozessablauf im Einzelnen
1. Datenlieferung
Der Forderungsbestand musste in digitaler Form an die Creditreform Rating AG übermittelt werden. Im Idealfall
sollten je Forderung der Name des Schuldners, die postalische Anschrift, der Netto-Forderungsbetrag, die Mahnstufe, der
Niederschlagungsbetrag und das Forderungsalter vorliegen.
2. Identifikation
In einem ersten Analyseschritt wurden die Datensätze gegen alle Creditreform Datenbanken zu Unternehmen und
Privatpersonen abgeglichen. Das Ergebnis war eine 100-prozentige Identifikationsquote. Es wurden 361 Unternehmen und
4.369 Privatpersonen eindeutig identifiziert.
3. Anreicherung mit Bonitätsinformationen
Danach wurden die Datensätze mit verlässlichen Bonitätsinformationen angereichert. Bei den identifizierten
Unternehmen wurde dazu der Creditreform Bonitätsindex, bei den Privatpersonen der so genannte CEG-Score herangezogen,
den die CEG Creditreform Consumer GmbH ermittelt. Zu 326 der 361 identifizierten Unternehmen fand sich in den
Datenbanken der jeweils aktuelle Bonitätsindex. Bei den identifizierten Privatpersonen konnten die vorhandenen Daten in
4.142 Fällen mit dem aktuellen CEG-Score angereichert werden. Anhand des Bonitätsindexes und des CEG-Scores können die
Forderungen gegen Unternehmen und Privatpersonen in verschiedene Risikoklassen eingeteilt werden, denen jeweils eine
durchschnittliche Ausfallquote zugeordnet ist.
4. Definition der Buchungsansätze für den Wertberichtigungsbedarf
Darauf aufbauend wurden Risikoklassen definiert, für die je nach Alter der Forderungen bestimmte Buchungsansätze bei
der Ermittlung des Wertberichtigungsbedarfes festgelegt wurden. Neben der Ausfallwahrscheinlichkeit PD (Probability of
Default) spielt bei den Buchungsansätzen als weiterer Wert die Verlustquote bei Kreditausfall LGD (Loss Given Default)
eine wichtige Rolle, die mit zunehmendem Alter der Forderungen ansteigt.
5. Wertberichtigung Unternehmen und Privatpersonen
Die für die EWB vorgesehenen Forderungen wurden entsprechend der jeweiligen Risikoklasse mit der dazugehörenden
Ausfallquote PD und der jeweiligen Verlustquote bei Kreditausfall LGD verrechnet.
Die Formel für die Berechnung lautet:
EWBBetrag = Forderungsbetrag x Ausfallwahrscheinlichkeit PD x Verlustquote bei Kreditausfall LGD
Die Privatpersonen-Risikoklasse 2 hat zum Beispiel eine durchschnittliche Ausfallrate PD von 2,26 Prozent. In dieser
Klasse summiert sich die Netto-Forderungshöhe auf 26.781,17 Euro. Nach der Verrechnung mit der Ausfallrate PD muss der
Betrag je nach Alter der Forderung zusätzlich mit der Verlustquote bei Kreditausfall LGD verrechnet werden. Bei
Forderungen mit einem Alter zwischen drei Monaten und einem Jahr liegt diese Quote bei 54 Prozent. Damit ergibt sich
eine Gesamtsumme von 326,84 Euro. Das entspricht dem Einzelwertberichtigungsbedarf in dieser Risikoklasse. Über alle
Privatpersonen-Risikoklassen in der EWB hinweg ergibt sich eine Gesamtsumme für die EWB, die später zusammen mit der
Gesamtsumme für die PWB von der ursprünglichen Netto-Forderungshöhe aller Privatpersonen abgezogen wird. Der
Verrechnungssatz zur Berechnung der PWB ergibt sich aus der durchschnittlichen Ausfallwahrscheinlichkeit über das
gesamte Forderungsportfolio hinweg. Für die Forderungen gegenüber Unternehmen erfolgt die Wertberichtigung (EWB und
PWB) analog dem Verfahren bei Privatpersonen, nur dass hier die Ausfallraten auf dem Bonitätsindex basieren.
Für die Berechnung des Wertansatzes für die Eröffnungsbilanz werden die Summen der EWB und der PWB (jeweils
Privatpersonen und Unternehmen) von der ursprünglichen Gesamt-Forderungssumme abgezogen. Das Ergebnis ist der
Wertansatz der Forderungen für die Eröffnungsbilanz nach NKF in Monheim am Rhein.
Zum Autor
Max Herrmann ist Kämmerer der Stadt Monheim am Rhein in Nordrhein-Westfalen.
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