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Rechtzeitige Planung

Die Information war eher lapidar und wurde von Martin S., dem Seniorchef eines ostdeutschen Handwerksbetriebes mit rund zwanzig Mitarbeitern, fast übersehen. Auf  seinem aktuellen Kontoauszug wurde ihm mitgeteilt, dass der Zinssatz des Überziehungskredites auf seinem Geschäftskonto „mit sofortiger Wirkung“ von 8,25 Prozent auf 10,25 Prozent erhöht wird. S. konnte sich nicht erinnern, jemals eine derartige Erhöhung während der langjährigen Zusammenarbeit mit seiner Hausbank erlebt zu haben.

Fehlendes Übergabekonzept

Nach Rücksprache mit dem für ihn zuständigen Kundenberater erhielt er die Information, dass diese Erhöhung auf Grund des fehlenden Konzeptes zu seiner in wenigen Jahren geplanten Betriebsübergabe an seinen Sohn erfolgt sei. Der Bankmitarbeiter zitierte aus einem Aktenvermerk, den er nach dem letzten Gespräch mit S. angefertigt hatte. Darin heißt es, dass S. davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass die Bank als Kreditgeber kurzfristig ein entsprechendes Übergabekonzept erwartet, um die spätere Rechtsnachfolge vor allem vor dem Hintergrund der Gesamtverbindlichkeiten des Betriebes geklärt zu sehen. Diese Gesamtverbindlichkeiten von rund 500.000 Euro sind auf eine kürzlich erfolgte Betriebserweiterung zurückzuführen, die neben der Anschaffung eines weiteren Gebäudes zusätzliche Investitionen für die Betriebsausstattung erforderte.

Die Bank, das bestreitet S. übrigens auch nicht, hat die doch erhebliche Erhöhung des Kreditumfanges unter anderem von einem schlüssigen Nachfolgekonzept abhängig gemacht. Das ist auch Teil des Darlehensvertrages, den S. natürlich längst unterschrieben hat. Offensichtlich wurde dieser wichtige Punkt von S. bisher nicht mit dem gebotenen Verantwortungsbewusstsein realisiert, sonst hätte er sich wahrscheinlich längst mit Unterstützung seines Steuerberaters um das erwartete Nachfolgekonzept bemüht.

S. ist mittlerweile 62 Jahre alt und leitet den Betrieb seit mehr als dreißig Jahren. Sein Sohn Peter, 34 Jahre alt und ebenfalls Handwerksmeister, wächst zwar Schritt für Schritt in die Unternehmensnachfolge hinein, ein konkreter Übergabetermin wurde bisher aber nicht vereinbart. Es liegt der typische Fall vor, bei dem es dem Sohn als potenziellem Nachfolger schwer fällt, sich aus dem sprichwörtlichen Schatten des Vaters zu lösen. Das ist wohl auch der wesentliche Grund dafür, dass sowohl Vater als auch Sohn die Nachfolgefrage auf die lange Bank geschoben und den mit dem Kreditinstitut getroffenen Vereinbarungen bisher nicht nachgekommen sind.

Die bisherigen Folgen sind bekannt: Bei einer zweiprozentigen Zinserhöhung würde sich der Überziehungskredit (derzeit 70.000 Euro) pro Jahr also um 1.400 Euro erhöhen. Diesen Betrag kann S. natürlich verkraften. Was ihm dagegen mehr Kopfschmerzen bereiten dürfte, sind die möglichen weiteren Folgen. Es ist nämlich davon auszugehen, dass die Bank den Druck auf S. erhöhen wird, um zu einer langfristig tragbaren Regelung zu kommen. Dabei wird sie möglicherweise auch die Kündigung der bestehenden Darlehen erwägen, da S. den vertraglichen Vereinbarungen in diesem äußerst wichtigen Punkt zumindest bisher nicht nachgekommen ist.

Dieses Szenario sollte zu Ende gedacht werden. Bei einer Kreditkündigung wäre S. verpflichtet, die Darlehen innerhalb weniger Wochen zurückzuzahlen oder einen neuen Kreditgeber zu finden. Einmal abgesehen davon, dass ein anderes Kreditinstitut kurzfristig wohl kaum zu finden sein wird, würde sich hier zweifellos die gleiche Frage stellen: Wie und wann soll die beabsichtigte Betriebsübergabe stattfinden? Das Problem wäre also keineswegs gelöst, sondern im besten Fall lediglich verschoben.

Tragfähiges Konzept entwickeln

Um weitere Irritationen zu vermeiden, ist S. also gut beraten, sich umgehend mit seinem Steuerberater zusammenzusetzen und ein tragfähiges Konzept zur Betriebsübergabe zu entwickeln. Dabei ist es absolut unvermeidlich, seinen Sohn von Anfang an in die Gespräche einzubinden. Gegebenenfalls ist auch ein Fachanwalt hinzuzuziehen, der vor allem die zu erwartenden steuerlichen Gesichtspunkte bewertet und in das Gesamtkonzept integriert. Falls erforderlich, kann S. auch einen professionellen Coach beauftragen, der den Gesamtvorgang sowohl in psychologischer als auch in betriebswirtschaftlicher Hinsicht begleitet. Immerhin belegen Studien, dass eine Vielzahl von Betriebsübergaben vor allem deshalb scheitert, weil während der Planungsphase zu viele Emotionen eine wesentliche Rolle spielen.

Check-Liste: So handeln Sie richtig

1. Befassen Sie sich rechtzeitig mit der Planung Ihrer Unternehmensnachfolge. Das gilt vor allem dann, wenn davon auszugehen ist, dass Ihre betrieblichen Kreditverbindlichkeiten auch noch die nächste Generation belasten werden.

2. Bedenken Sie, dass Ihre Hausbank, dies zeigt der beschriebene Fall deutlich, vor allem auf Grund der langfristigen Sicherung ihrer finanziellen Ansprüche Ihnen gegenüber ebenfalls großen Wert auf eine professionelle Übergabeplanung legt. Klären Sie also beizeiten, wie sie sich eine entsprechende Planung vorstellt.

3. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Regelung erbschaftsrechtlicher Fragen, die das Konzept naturgemäß ebenfalls beeinflussen.

aus "Creditreform – das Unternehmermagazin aus der Verlagsgruppe Handelsblatt", Autor: Michael Vetter

 

 

 



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