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Markttransparenz durch Bilanzpublizität
Markttransparenz durch Bilanzpublizität
Creditreform, 09.08.2010
Das seit Januar 2007 geltende EHUG - das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister - verpflichtet alle Unternehmen der Rechtsformen AG, GmbH und GmbH & Co. KG sowie Genossenschaften, ihren Jahresabschluss im elektronischen Bundesanzeiger zu publizieren. Damit hat das EHUG den Weg zu einem zentralen Veröffentlichungsorgan für wirtschaftsrelevante Veröffentlichungen geebnet, das bei den Marktteilnehmern hohe Akzeptanz genießt. Gesellschafter, Mitarbeiter, Geschäftspartner, Auskunfteien, Kreditversicherer sowie die breite Öffentlichkeit haben dadurch die Möglichkeit, sich schnell, verlässlich und kostenfrei über die Jahresabschlussdaten eines Unternehmens zu informieren. 94 Prozent aller offenlegungspflichtigen deutschen Unternehmen veröffentlichen ihren Jahresabschluss bereits im elektronischen Bundesanzeiger. Täglich 82.000 Abrufe sprechen sehr deutlich für das Interesse und den Bedarf der Wirtschaft an den publizierten Jahresabschlüssen.
Wegfall der Publikationspflicht für Kleinstunternehmen beschlossen
Der durch das EHUG erreichte Stand der Bilanzpublizität wird auf europäischer Ebene wieder in Frage gestellt. So hat das Europäische Parlament im März dem Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt, "Kleinstunternehmen" von der Verpflichtung zur Erstellung und Offenlegung eines Jahresabschlusses auszu-nehmen, wenn sie zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: Sie dürfen im Schnitt nicht mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigen sowie einen Jahresumsatz von höchstens einer Million Euro und eine Bilanzsumme von maximal 500.000 Euro haben. Allerdings müssen auch die EU-Mitgliedstaaten der Maßnahme noch zustimmen.
Eine Analyse der Mitarbeiterzahlen der Kapitalgesellschaften in 15 europäischen Ländern zeigt, dass in mehr als 82 Prozent der Unternehmen nicht mehr als zehn Mitarbeiter tätig sind. Es ist davon auszugehen, dass gut 75 Prozent der Kapitalgesellschaften in Europa alle Kriterien der EU-Kommission erfüllen und somit als Kleinstunternehmen von der Publikationspflicht entbunden werden könnten. Der Wegfall der Jahresabschlussinformationen zu diesen Unternehmen ist gleichbedeutend mit einem gravierenden Rückschritt hinter den heute erreichten Stand der Markttransparenz in Europa.
Weitreichende Folgen
Die Reduzierung der Anzahl der veröffentlichungspflichtigen Unternehmen stellt den Sinn der europäischen Rechnungslegungsrichtlinien insgesamt in Frage. So wird sich etwa das Ziel, Mindestbedingungen für die im EU-Binnenmarkt miteinander im Wettbewerb stehenden Kapitalgesellschaften zu schaffen und den Informationsrechten Dritter - etwa Banken, Geschäftspartnern oder Angestellten - Rechnung zu tragen, nicht mehr weiterverfolgen lassen. Für diese Interessengruppen müsste zudem ein Substitut geschaffen werden, um ihnen die zustehenden Informationen zugänglich zu machen. Bliebe dies aus, könnten sich für Kleinstunternehmen Probleme auf der Beschaffungsseite ergeben.
Finanzierungsprobleme drohen
Gerade für die ohnehin risikoanfälligen Kleinstunternehmen droht infolge des Transparenzverlustes durch den Wegfall der Publizitätspflicht ein erheblicher Wettbewerbsnachteil. Viele mittelständische Unternehmen haben aufgrund ihrer geringen Kapitaldecke bereits heute Finanzierungsprobleme, die durch die Inan-spruchnahme von Lieferantenkrediten überbrückt werden. Auch wenn die Kreditversorgung der Unternehmen in der öffentlichen Wahrnehmung oftmals auf die Geldkreditversorgung seitens der Hausbanken reduziert wird, sind Lieferantenkredite in der Finanzierungspraxis der Unternehmen viel bedeutsamer als der Geldkredit. Lieferantenkredite machen aktuell rund zwölf Prozent der Bilanzsumme der deutschen Kapitalgesellschaften aus, bei kleinen und mittleren Unternehmen sind es sogar 18 Prozent. Kurzfristige Bankverbindlichkeiten schlagen dagegen nur mit 4,3 Prozent zu Buche. Diese Lieferantenkredite basieren aber einzig und allein auf dem Entgegenkommen und Vertrauen des jeweiligen Vertragspartners, der sich bislang problemlos anhand der Jahresabschlüsse der letzten Jahre über die Finanzsituation seines potenziellen Vertragspartners informieren konnte. Mit der vom Europäischen Parlament beschlossenen Reform droht diese für die Wirtschaftsteilnehmer maßgebliche und verlässliche Informationsquelle zu versiegen.
Aus den vorgenannten Gründen ist die Entscheidung des Europäischen Parlamentes kritisch zu bewerten. Der durch die Bilanzpublizität erreichte Stand der Markttransparenz sollte durch die Übernahme der Entscheidung in deutsches Recht nicht wieder in Frage gestellt werden.
Autor: RA Volker Ulbricht, Hauptgeschäftsführer Verband der Vereine Creditreform e. V., Neuss
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