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Geschäftsbereich Öffentliche Hand
Forderungsbewertung im kommunalen Bereich - Umstellung auf Doppik
Das neue Kommunale Finanzmanagement Gesetz (NKFG) verpflichtet Gemeinden, alle Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung (DOPPIK) zu erfassen. Hierbei ergeben sich für die Kommunen eine Reihe von Notwendigkeiten: Offene Forderungen müssen künftig bewertet und in der Bilanz ausgewiesen werden. Der Forderungsspiegel für die öffentliche Hand ist ein spezielles Instrument für die Bewertung kommunaler Forderungsbestände. Es werden die Werthaltigkeiten der einzelnen Forderungen (gegen Unternehmen oder Privatpersonen) ermittelt.
Durch die Ermittlung des Bilanzansatzes des offenen Forderungen wird ein nahtloser Übergang von kamerlistischen Haushalts- und Rechnungswesen zur kaufmännischen Rechnungslegung ermöglicht. Der Einsatz des Forderungsspiegels liefert der öffentlichen Hand:
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