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Geschäftsbereich Öffentliche Hand
Forderungsbewertung im kommunalen Bereich - Umstellung auf Doppik
Forderungsbewertung im kommunalen Bereich - Umstellung auf Doppik
Das neue Kommunale Finanzmanagement Gesetz (NKFG) verpflichtet Gemeinden, alle Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung (DOPPIK) zu erfassen. Hierbei ergeben sich für die Kommunen eine Reihe von Notwendigkeiten: Offene Forderungen müssen künftig bewertet und in der Bilanz ausgewiesen werden.
Der Forderungsspiegel für die öffentliche Hand ist ein spezielles Instrument für die Bewertung kommunaler Forderungsbestände. Es werden die Werthaltigkeiten der einzelnen Forderungen (gegen Unternehmen oder Privatpersonen) ermittelt.
Anhand des Forderungsspiegels wird dargelegt, in welchem Umfang Wertberichtigungen vorzunehmen sind.
| Forderungshöhe gesamt |
| ./. EWB zweifelhafte Forderungen (Unternehmen/ Privatpersonen) |
| ./: EWB uneinbringliche Forderungen (Unternehmen/ Privatpersonen) |
| = pauschaltwertberichtigungsfähige Forderungen |
| ./. PWB einwandfreie Forderungen (Unternehmen/ Privatpersonen) |
| ./. PWB Forderungen ohne Bonitätsinformationen |
| = Wertansatz für die Eröffnungsbilanz |
Durch die Ermittlung des Bilanzansatzes des offenen Forderungen wird ein nahtloser Übergang von kamerlistischen Haushalts- und Rechnungswesen zur kaufmännischen Rechnungslegung ermöglicht.
Der Einsatz des Forderungsspiegels liefert der öffentlichen Hand:
- einen Wertansatz für den Jahresabschluss im Rahmen der DOPPIK
- ein Instrument zur Erhöhung der Transparenz in Ihrem Forderungsportfolio
- Informationen für ein effizientes Debitorenmanagement
- eine Dokumentation für die Bilanz- und Jahresabschlussprüfung
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Ihr Ansprechpartner
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Bei Fragen zum Thema Öffentliche Hand hilft Ihnen gerne:
Herr Jürgen Markus Tel.: 0 30 / 2 12 94-351
Kontakt per Mail
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