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Geschäftsbereich Öffentliche Hand
Vollstreckungsauskunft
Vollstreckungsauskunft
Die Vollstreckungsauskunft unterstützt die kommunalen Vollstreckungsstellen unbezahlte Gebührenbescheide effizienter beizutreiben. Um die knapp bemessenen öffentlichen Mittel zielgerichtet zu verwenden ist es empfehlenswert, einen Gebührenschuldner vor der eigentlichen Vollstreckungsmaßnahme auf seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse hin zu überprüfen. Es können Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Vollstreckung oder zur Vermeidung kosten- und arbeitsintensiver Verwaltungsmaßnahmen gewonnen werden (gem.
Abgabenordnung (AO) § 249).
Kurzüberblick über das Leistungsspektrum einer Vollstreckungsauskunft
Die Inhalte der Consumer Vollstreckungsauskunft
- Umzüge pro Person
- Bundesweite Einträge in die Schuldnerlisten der Amtsgerichte
- Unstrittige Inkassoverfahren der Vereine Creditreform
- Hinweise auf Kredit- und Konsumaktivitäten
- Tagesaktuelle Telefonbuchdaten
- Firmenbeteiligungen
- Alternative Geschäftsadressen
Der Umfang der Consumer Datenbank
- 49 Mio. personenbezogene Informationen
- zu ca. 18 Mio. Personen (jeder fünfte Bundesbürger)
- Davon 18 Mio. personenbezogene Negativmerkmale
- 9,6 Mio. Verweise Privat auf Gewerbe
- 7,1 Mio. Umzugsdaten
- 35 mio. aktuelle Telefonbucheinträge
Die Wege zur Vollstreckungsauskunft
- Übermittlung der angefragten Informationen erfolgt innerhalb weniger Sekunden
- Die Anbindung an das Internetportal www.creditreform-berlin.de
- Anbindung oder Integration in vorhandene Softwarelösungen von Kommunalkassen
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Ihr Ansprechpartner
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Bei Fragen zum Thema Öffentliche Hand hilft Ihnen gerne:
Herr Jürgen Markus Tel.: 0 30 / 2 12 94-351
Kontakt per Mail
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