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Publikation vom 11.11.2009

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Vollstreckungsauskunft

Die Vollstreckungsauskunft unterstützt die kommunalen Vollstreckungsstellen unbezahlte Gebührenbescheide effizienter beizutreiben. Um die knapp bemessenen öffentlichen Mittel zielgerichtet zu verwenden ist es empfehlenswert, einen Gebührenschuldner vor der eigentlichen Vollstreckungsmaßnahme auf seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse hin zu überprüfen. Es können Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Vollstreckung oder zur Vermeidung kosten- und arbeitsintensiver Verwaltungsmaßnahmen gewonnen werden (gem. Abgabenordnung (AO) § 249).

Kurzüberblick über das Leistungsspektrum einer Vollstreckungsauskunft

Die Inhalte der Consumer Vollstreckungsauskunft

  • Umzüge pro Person
  • Bundesweite Einträge in die Schuldnerlisten der Amtsgerichte
  • Unstrittige Inkassoverfahren der Vereine Creditreform
  • Hinweise auf Kredit- und Konsumaktivitäten
  • Tagesaktuelle Telefonbuchdaten
  • Firmenbeteiligungen
  • Alternative Geschäftsadressen

Der Umfang der Consumer Datenbank

  • 49 Mio. personenbezogene Informationen
  • zu ca. 18 Mio. Personen (jeder fünfte Bundesbürger)
  • Davon 18 Mio. personenbezogene Negativmerkmale
  • 9,6 Mio. Verweise Privat auf Gewerbe
  • 7,1 Mio. Umzugsdaten
  • 35 mio. aktuelle Telefonbucheinträge

Die Wege zur Vollstreckungsauskunft

  • Übermittlung der angefragten Informationen erfolgt innerhalb weniger Sekunden
  • Die Anbindung an das Internetportal www.creditreform-berlin.de
  • Anbindung oder Integration in vorhandene Softwarelösungen von Kommunalkassen


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Ihr Ansprechpartner

Bei Fragen zum Thema Öffentliche Hand hilft Ihnen gerne:

Herr Jürgen Markus
Tel.: 0 30 / 2 12 94-351

 Kontakt per Mail
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Consumer Vollstreckungsauskunft, BROSCHÜRE
(PDF, 1771 KB)
 
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